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Die Scheidung ist der Zeitpunkt für Ihren Neubeginn

Eine Scheidung ist mit finanziellen Einbußen verbunden, aber es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Scheidungskosten zu senken und damit Geld zu sparen. Überprüfen Sie bitte Ihre Entscheidungen immer dahingehend, welche möglichen Kosten sie verursachen. Lassen Sie sich alternative Wege, die mit deutlich weniger Kosten verbunden sind aufzeigen. Jeder Euro, den Sie bei einer Scheidung sparen, ist eine gute Investition in Ihre Zukunft.

Scheidungskostenrechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen* beider Ehegatten

Weitere Angaben

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt

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*Rentenausgleich bzw. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenanwartschaften, die die Eheleute während der Ehe bei der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. privaten Versicherungen gesammelt haben, mit der Scheidung ausgeglichen werden.

Ausgezeichnet
Basierend auf 8 Bewertungen
Andreas Kemper
Andreas Kemper
2023-04-10
Die Rechtsanwältin hat mich mit juristischen Know-how und und Menschenkenntnis vorbehaltlos und mit vollem Einsatz vertreten.
Hx 007
Hx 007
2023-04-07
In München gibt es die Möglichkeit, eine Scheidung online durchzuführen. Hierbei ist die Rechtsanwältin Kaschube eine erfahrene Anlaufstelle. Die Onlinescheidung ist eine zunehmend beliebte Alternative zu herkömmlichen Scheidungsverfahren, da sie kostensparend und zeitlich effizient ist. Die Vorgehensweise ist einfach: Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen möchte, kann sich online an die Kanzlei von Frau Kaschube wenden und einen Scheidungsantrag ausfüllen. Die Rechtsanwältin übernimmt dann sämtliche weiteren Schritte, wie die Erstellung des Scheidungsantrags und die Einreichung beim zuständigen Gericht. Während des Verfahrens entfallen persönliche Termine vor Gericht. Die Kommunikation mit der Rechtsanwältin Kaschube findet telefonisch oder per E-Mail statt. Sämtliche Unterlagen können digital eingereicht werden. Die Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung und Expertise im Familienrecht leitet Frau Kaschube ihre Mandanten kompetent und einfühlsam durch das gesamte Scheidungsverfahren - online oder offline. Eine aufklärende und transparente Arbeitsweise steht dabei im Vordergrund. Wer in München schnell und unkompliziert eine Onlinescheidung durchführen möchte, sollte sich an die Kanzlei von Rechtsanwältin Kaschube wenden. Hier wird der Scheidungsprozess unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben sicher und erfolgreich durchgeführt.
Manuela Dewiki
Manuela Dewiki
2023-02-17
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe, Ihr Fachwissen und auch Ihre Ruhe. Es war alles bestens.
Ivan Didiuk
Ivan Didiuk
2023-02-05
Ohne die Rechtsanwältin hätte ich meine Scheidung sicherlich nicht so stressfrei von zu Hause aus erledigen können. Nun kann ich wieder hoffnungsfroh in meine freie und ungebundene Zukunft schauen. Die Scheidung Online kann ich empfehlen.
Johann Preuche
Johann Preuche
2023-02-05
Die nette Rechtsanwältin hat meinen Scheidungsfall übernommen und alles ist so gekommen, wie sie es vorhergesagt hatte. Sie ist äußerst kompetent und berät einen eingehend. Die Kommunikation ist immer einfach gewesen und auch bei dringenden Fragen hat man immer ein offenes Ohr bekommen.Das Zuhören ist eine tolle Eigenschaft, gerade da dieses Thema doch oft auch sehr emotional ist. Frau Kaschube ist problemlösungsorientiert und zielstrebig und ich kann wirklich sagen, dass sie immer in meinem Interesse gehandelt hat. Ich würde Frau Kaschube immer weiterempfehlen, sie hat wirklich tolle Arbeit geleistet und ich bin ihr unglaublich dankbar.
Y 007
Y 007
2023-02-04
Gute Erfahrungen hier gesammelt
Ka Sa
Ka Sa
2022-11-13
😅 gut, dass es sowas nun gibt.

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* Erklärung Rentenausgleich: Der Versorgungsausgleich ist der wichtigste Bestandteil des deutschen Familienrechts im Zusammenhang mit der Ehescheidung. Der Ausgleich bezieht sich auf die Aufteilung der Rentenansprüche (Rentenpunkte bzw. Versicherungen) im Falle einer Scheidung. Es soll sichergestellt sein, dass beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind.
Für den Versorgungsausgleich gibt es spezielle Regelungen im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Es gibt verschiedene Arten von Rentenansprüchen, die beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung, die Beamtenversorgung sowie private Rentenversicherungen.Die Höhe des Versorgungsausgleichs wird anhand eines Punktesystems festgelegt. Dabei werden innerhalb der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften berechnet und in einen sogenannten Wertausgleich umgerechnet. Dieser Wertausgleich wird dann halbiert und auf beide Ehepartner verteilt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Versorgungsausgleich unbillig ist, beispielsweise wenn einer der Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Behinderung keine ausreichende Altersversorgung hat. In diesem Fall kann das Gericht den Versorgungsausgleich auch reduzieren oder ganz aufheben. Insgesamt ist der Versorgungsausgleich ein komplexes Thema, das bei einer Scheidung unbedingt berücksichtigt werden muss. Eine sorgfältige Berechnung und Beratung kann dabei helfen, eine gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften zu erzielen und für eine ausreichende finanzielle Absicherung beider Ehepartner im Alter zu sorgen.
Erklärung Verfahrenswert: Der Verfahrenswert unter Berücksichtigung der Vermögens- und Einkommens­verhältnisse der Ehegatten bestimmt. Für die Einkommens­verhältnisse ist das letzte erzielte Nettoeinkommen der letzten drei Monaten der Ehegatten abzgl. der Freibeträge für jedes Kind von 250 Euro einzusetzen (§43 FamGKG). Der Verfahrenswert bei einer Scheidung darf nicht unter 3.000 Euro und nicht über 1.000.000 Euro angenommen werden.
Quellenangaben für das Thema Scheidungskosten:
RA Kaschube Fachanwaltskanzlei Familienrecht

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)

Wikipedia – Scheidung

Linksammlung/collection of links:
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