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Eine Scheidung ist mit finanziellen Einbußen verbunden, aber es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Scheidungskosten zu senken und damit Geld zu sparen. Überprüfen Sie bitte Ihre Entscheidungen immer dahingehend, welche möglichen Kosten sie verursachen. Lassen Sie sich alternative Wege, die mit deutlich weniger Kosten verbunden sind aufzeigen. Jeder Euro, den Sie bei einer Scheidung sparen, ist eine gute Investition in Ihre Zukunft.
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*Rentenausgleich bzw. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenanwartschaften, die die Eheleute während der Ehe bei der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. privaten Versicherungen gesammelt haben, mit der Scheidung ausgeglichen werden.
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* Erklärung Rentenausgleich: Der Versorgungsausgleich ist der wichtigste Bestandteil des deutschen Familienrechts im Zusammenhang mit der Ehescheidung. Der Ausgleich bezieht sich auf die Aufteilung der Rentenansprüche (Rentenpunkte bzw. Versicherungen) im Falle einer Scheidung. Es soll sichergestellt sein, dass beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind.
Für den Versorgungsausgleich gibt es spezielle Regelungen im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Es gibt verschiedene Arten von Rentenansprüchen, die beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung, die Beamtenversorgung sowie private Rentenversicherungen.Die Höhe des Versorgungsausgleichs wird anhand eines Punktesystems festgelegt. Dabei werden innerhalb der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften berechnet und in einen sogenannten Wertausgleich umgerechnet. Dieser Wertausgleich wird dann halbiert und auf beide Ehepartner verteilt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Versorgungsausgleich unbillig ist, beispielsweise wenn einer der Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Behinderung keine ausreichende Altersversorgung hat. In diesem Fall kann das Gericht den Versorgungsausgleich auch reduzieren oder ganz aufheben.
Insgesamt ist der Versorgungsausgleich ein komplexes Thema, das bei einer Scheidung unbedingt berücksichtigt werden muss. Eine sorgfältige Berechnung und Beratung kann dabei helfen, eine gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften zu erzielen und für eine ausreichende finanzielle Absicherung beider Ehepartner im Alter zu sorgen.
Erklärung Verfahrenswert: Der Verfahrenswert unter Berücksichtigung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten bestimmt. Für die Einkommensverhältnisse ist das letzte erzielte Nettoeinkommen der letzten drei Monaten der Ehegatten abzgl. der Freibeträge für jedes Kind von 250 Euro einzusetzen (§43 FamGKG). Der Verfahrenswert bei einer Scheidung darf nicht unter 3.000 Euro und nicht über 1.000.000 Euro angenommen werden.
Quellenangaben für das Thema Scheidungskosten:
RA Kaschube Fachanwaltskanzlei Familienrecht
Scheidungskostentabelle mit Beispielrechnung Tipps Ehescheidung Downloads (Düsseldorfer Tabelle 2023, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
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