Scheidungskosten berechnen …
mit dem Scheidungskostenrechner online
Auch für ein einverständliches Scheidungsverfahren besteht in Deutschland für den Antragstellenden Anwaltszwang, das heißt, es kann nur mit einer anwaltlicher Vertretung geführt werden.Jede Scheidung ist ein Einzelfall. Die familiären und vermögensrechtlichen Umstände sind so verschieden, dass in jedem Verfahren individuelle Entscheidungen zu treffen sind.
Voraussetzungen Ehescheidung
Eine Ehescheidung ist möglich, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und
- beide die Scheidung beantragen oder
- einer der Ehegatten dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt.
Gern berechnen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung. Nutzen Sie unseren Gratis Kostenvoranschlag. Innerhalb von zwei Stunden bekommen Sie eine ausführliche Berechnung mit Informationen und verschiedene Kostenvoranschläge per Email zugesandt.
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Der Scheidungskosten-Rechner bzw. der Scheidungskostenvoranschlag errechnet die Anwaltskosten und die Gerichtkosten, mit denen Sie bei einem Scheidungsprozess rechnen müssen.Die Einkommensverhältnissen und auch das Vermögen der Eheleute spielt eine Rolle für die Höhe des sogenannten Verfahrenswerts (oder auch Streitwert genannt). Aus dem Verfahrenswert berechnen sich für die Ihre Scheidung die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz( abgekürzt RVG) sowie die Gerichtskosten gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen. Der Scheidungskosten-Rechner berücksichtigt ebenso, ob ein Versorgungsausgleich im Zuge des Scheidungsprozesses durchgeführt werden soll. Zudem werden die Anwaltskosten und damit die Gesamtkosten für Ihr Scheidungsverfahren berechnet.
Ehescheidung mit Fachanwälten- die Online Scheidung ist der moderne und schnelle Weg der Ehescheidung und erfüllt sämtliche gesetzliche Voraussetzungen. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren. Die Scheidung online ist für alle Arten von Scheidungen geeignet, insbesondere für einvernehmliche Scheidungen, Scheidungen mit internationalem Bezug und auch für Lebenspartnerschaften.
Bei einer einvernehmliche Scheidung ist in der Regel auch eine schnelle Scheidung (sog. „Blitz-Scheidung“) oder Expressscheidung möglich. Fragen Sie nach.
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