Scheidungskostenrechner Einkommen Ehemann € netto/mtl. Einkommen Ehefrau € netto/mtl. Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder 0 -- Keine 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl der Rentenversicherungen* beider Ehegatten 0 -- Unbekannt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Weitere Angaben Ehe unter 3 Jahren Versorgungsausgleich* durch einen Ehevertrag ausgeschlossen? Bitte geben Sie die aktuelle Uhrzeit ein: Scheidungskosten berechnen Gegenstandswert Ehesache ? Gemeinsames Einkommen: Abzug Kinder (250 € pro Kind) wird verdreifacht 3x Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt: 3.000,00 € Schließen Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ? je Rentenversicherung10% vom Gegenstandswert Ehesache: x jedoch mindestens 1.000 € Schließen Gegenstandswert gesamt Ihr Ergebnis ohne Reduzierung Gerichtskosten Ihre ungefähren Anwaltskosten Jetzt Scheidungskosten um 30 % reduzieren Angaben ändern Die Rechtsanwaltsgebühren werden nur für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Ehepartner berechnet. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung ist nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich. Bitte bewerten Sie uns ...Danke. [Total: 0 Bewertung: 0]