Der Scheidungsantrag

Füllen Sie bitte das nachstehendes Scheidungsformular möglichst vollständig aus. Sämtliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und verschlüsselt übermittelt. Durch das Ausfüllen des Formulars entstehen Ihnen keine Kosten. Nach dem Absenden erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, eine Vollmacht, einen Termins-Vorschlag und weitere Informationen. Ein Beauftragung kommt erst dann zu Stande, wenn Sie die Vollmacht an die Rechtsanwaltskanzlei unterschrieben (per Email, Fax oder per Post) zugesandt haben.

Scheidungsantragsformular

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Name
Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Name Ehepartner/in
Falls nicht bekannt – bitte leer lassen.
Hinweis: Ihre Scheidung kann nach einer Trennungszeit von zehn Monaten eingereicht werden, wobei die Trennung innerhalb der Ehewohnung anerkannt ist, wenn beide Ehegatten dieses übereinstimmend erklären.
Wer stellt den Scheidungsantrag?
Wer zog zuerst aus der Wohnung/Haus aus?
Falls ja, bitte Namen und Geburtsdaten angeben.
Wohnort des Kindes/Kinder?
Gibt es eine andere Regelung? Bitte unter Mitteilung ergänzen.
Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden ?
Versorgungsausgleich = Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
oder jährliches Einkommen – bitte kennzeichnen
ungefähre Angaben reichen aus.
Stimmt der Ehepartner/in dem Scheidungsantrag zu?
Sie bestätigen, dass Sie von der Datenschutzerklärung Kenntnis genommen haben und erklären sich mit den dort genannten Bedingungen mit dem Absenden der Anfrage einverstanden. Ein Mandatsverhältnis kommt erst nach der ausdrücklicher Bestätigung und Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht zustande.

Nachdem Sie das Scheidungsantragsformular ausgefüllt haben, erhalten Sie nach spätestens 24 Stunden eine ausführliche Email des bearbeitenden Fachanwalts mit allen Erläuterungen zum weiteren Verlauf Ihrer Scheidung online, einen GRATIS Kostenvoranschlag unter Ausnutzung aller Reduzierungen sowie ein Vollmachtsformular. Wenn Sie das Vollmachtsformular unterschreiben und zurückgesendet haben, wird der Scheidungsantrag unverzüglich bei dem zuständigen Gericht eingereicht.

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